image2 image3 image1
Datensicherung

 

Eine Sicherung vor Datenverlusten ist für ein Unternehmen im Ernstfall nicht nur eine lohnende Angelegenheit, da Datenwiederherstellungen ein extrem teurer und langwieriger Prozess sind, sondern mitunter auch eine gesetzliche Verpflichtung.

Durch die gesetzliche Vorschrift eine ordnungsgemäße, nachvollziehbare und revisionssichere Buchführung zu pflegen ergibt sich die Not zur Datensicherung.
Hierbei ist zwischen kurzzeitiger Datenaufbewahrung (ein Tag bis sechs Monate) und einer Datenarchivierung zu unterscheiden. Die Richtlinien hierzu wurde vom Bundesfinanzministerium in den "Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen" bereits im Januar 2002 festgelegt.

Wir beraten Sie gerne in den Bereichen Vollsicherung, Abbildsicherung, differenziellen Sicherung und inkrementellen Sicherung und finden mit Ihnen gemeinsam die beste Lösung für Ihr Unternehmen.